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Laut Schreiben des Kultusministeriums vom 11.10.2011 können Absolventen unserer Hochschule mit den Abschlüssen Diplom-Religionspädagoge (FH) / Diplom-Religionspädagogin (FH) oder Bachelor of Education im Studiengang "Evangelische Religionspädagogik und Soziale Arbeit" als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen eines kirchlichen Trägers eingesetzt werden,...
...sofern nicht in ihrer Person liegende Gründe ihrer Eignung entgegenstehen. Einer gesonderten Zulassung bedarf es nicht.
Absolventen mit dem Abschluss Diplom-Religionspädagoge (FH) / Diplom-Religionspädagogin (FH) müssen eine Fortbildung nach dem Curriculum zum Bildungsauftrag (Sächsischer Bildungsplan) absolvieren. Der Träger hat dies dem Landesjugendamt binnen eines Jahres nach der erstmaligen Aufnahme der Beschäftigung nachzuweisen.
| Von Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, am
16.01.13 |
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